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Veränderungen der Arbeitswelt: INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden.

INQA-Coaching: Start der Erstberatung in NRW

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Seit Anfang Juli ist auch das Programm INQA-Coaching für kleine und mittlere Unternehmen in NRW zugänglich. Die ersten Coaching-Schecks wurden bereits ausgestellt.

INQA-Coaching – Beratungsprogramm für KMU

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Was ist das Coaching?

Schneller, weiter, digitaler: Als Unternehmen spüren Sie, wie sich die Arbeitsrealität rasant verändert. Hier greift Ihnen INQA-Coaching unter die Arme. Das zentrale Angebot von INQA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.

So hilft INQA-Coaching Ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Förderzeitraum bis 2027

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

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