Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Mit dem Förderprogramm Innowwide sollen bilaterale Projekte mit lokalen Partnern mit einem Festbetrag von 60.000 Euro gefördert werden.

Innowwide-Ausschreibung 2023 für KMU geöffnet – Förderung von bilateralen Projekten

Mit dem Förderprogramm Innowwide sollen bilaterale Projekte mit lokalen Partnern mit einem Festbetrag von 60.000 Euro gefördert werden. Noch bis zum 17. Oktober 2023 können sich innovative KMU und Start-ups aus der EU bewerben.

Innowwide unterstützt KMU und Start-ups

Innowwide unterstützt innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen beim Zugang zu internationalen Zielmärkten in Nord- und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika. Die antragstellenden Unternehmen können den internationalen Zielmarkt außerhalb der EU und der mit Horizon Europe assoziierten Länder frei wählen.

Erfolgreiche Projekte erhalten 60.000 Euro

In gemeinsamen Projekten (Market Feasibility Projects) mit lokalen Partnerinnen und Partnern soll eine innovative Business-Lösung entwickelt und validiert werden.

Innowwide fördert Projekte mit einer Dauer von sechs Monaten. Förderfähige Aktivitäten sind insbesondere Technologie-, Markt- und rechtliche Analysen. Die erfolgreichen Projekte erhalten einen Festbetrag von 60.000 Euro.

Die diesjährige Ausschreibung hat am 25. Juli 2023 geöffnet. Anträge können bis zum 17. Oktober 2023 (14:00 Uhr MEZ) eingereicht werden. >> Bewerbungsportal „Eureka“

Mehr Informationen hier

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen