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Regionalplan OWL: Bezirksregierung Detmold startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bezirksregierung Detmold hat auf ihrer Website die Daten zum neuen Regionalplan OWL bereitgestellt. Bis zum 9. Oktober 2023 haben Sie die Möglichkeit, dort eine Anmerkung bzw. Stellungnahme einzureichen. Sofern Sie Ihr Unternehmen durch die Planungen negativ betroffen sehen, lassen Sie auch uns gern eine Kopie zukommen (an: g.staacke@ostwestfalen.ihk.de). Die IHK wird eine Stellungnahme im Gesamtinteresse der ostwestfälischen Mitgliedsunternehmen abgeben.

Zukunftsweisendes Konzept für die Region

Mit dem vor kurzem vorgelegten zweiten Regionalplanentwurf verfolgt die Bezirksregierung Detmold das Ziel, der Region Ostwestfalen-Lippe für die kommenden 20 Jahre ein zukunftsweisendes Konzept zu geben. Dabei steuert sie die Siedlungsentwicklung genauso wie sie Freiräume für Umwelt und Erholung sichert. Der Regionalplan gibt der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur einen Rahmen und sichert den Abbau heimischer Bodenschätze.

Wir sehen gerade, wie schnell sich Unternehmen wandeln und an neue Rahmenbedingungen anpassen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein auf mehrere Jahrzehnte angelegter Plan flexibel genug gestaltet wird, um den Unternehmen genügend Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu geben. In diesem Prozess sind die Planerinnen und Planer auf ein klares Statement der regionalen Wirtschaft angewiesen, um einen für alle Seiten nachhaltigen Regionalplan erarbeiten zu können.

Foto: Christian Pauschert/stock.adobe.com

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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