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Neuseeland: Freihandelsabkommen mit der EU

Am 9. Juli 2023 haben Vertreter der EU und Neuseelands das gemeinsame Freihandelsabkommen unterzeichnet. Beide Seiten erhoffen sich durch den Wegfall der Zölle ein Wachstum des Handels um 30 Prozent. Noch weitaus stärker sollen die Investitionen steigen. Das Abkommen soll 2024 in Kraft treten. Unternehmen können den Angaben zufolge bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro einsparen. Die EU ist schon heute der drittgrößte Handelspartner Neuseelands.

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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