gtai – Seit dem 1. Juli 2023 gilt in einigen Staaten in Europa das neue Rahmenübereinkommen für gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass bei einer Tätigkeit im Wohnsitzstaat von unter 50 Prozent, eine Ausnahmevereinbarung erteilt wird, die GrenzgängerInnen den Verbleib im Sozialversicherungssystem des gewöhnlichen Beschäftigungsstaates ermöglicht. Dies ist grundsätzlich der Staat, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.
Recht & Steuern
Fälschungen, Raubkopien: DPMA informiert zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums
Milliardenverluste, verlorene Arbeitsplätze, Sicherheitsrisiken: Produktpiraterie verursacht immense Schäden in Wirtschaft und Gesellschaft – Eine neue Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamts informiert, wie sich Unternehmen dagegen schützen und wehren können.