Mit dem 11. Sanktionspaket, das seit dem 24. Juni 2023 in Kraft ist, wurden Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen nochmals verschärft. Doch dieses Paket soll vor allen Dingen Umgehungsgeschäfte über Länder wie Kasachstan, Kirgisien, Armenien oder die Türkei kontrollieren. Außerdem wurde das Verbot der Durchfuhr durch das russische Hoheitsgebiet auf einige Warengruppen erweitert. Ebenso hat die EU für eine Vielzahl von Gütern das Verbot eines Verkaufs von IPR und Lizenzvergaben eingeführt. Erweiterte Regularien für den Schiffs- und Kraftfahrtverkehr sind ins Leben gerufen worden. Am 16. August 2023 erläutert Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, von 9 bis 12 Uhr, online, die einzelnen Maßnahmen, so dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen einhalten können und so erhebliche Strafen vermeiden können. Das Teilnahmeentgelt beträgt 120 Euro.
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.