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Round-Table mit dem Botschafter der Republik Usbekistan im Technoparc der CLAAS-Gruppe

Der Wirtschaftspartner Usbekistan gewinnt an Attraktivität. Der Republik im Herzen Zentralasiens ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, ihre Wirtschaft stärker marktorientiert auszurichten und die Kooperation mit dem Ausland auf eine neue Stufe zu stellen. Usbekistan gilt heute als eines der reformfreudigsten Länder der Welt und hat gute Chancen, sich noch mehr als bisher in das internationale Wirtschaftsgeschehen einzubringen. Erneuerbare Energien, Rohstoffabbau und die verarbeitende Industrie sind perspektivreiche Geschäftsfelder. Treffen Sie am 25. August 2023 den usbekischen Botschafter im Technoparc der Firma CLAAS in Harsewinkel und informieren Sie sich über die aktuelle Wirtschaftslage sowie die Geschäftsmöglichkeiten in Usbekistan. Nutzen Sie gleichzeitig die Gelegenheit, die CLAAS-Gruppe näher kennenzulernen und das Werk in Harsewinkel zu besichtigen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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