Wie Meldefristen bis dahin wahrgenommen werden können, ist auf der Webseite der Behörde zu finden.
Die geänderte Verordnung wurde am 7. November beschlossen, der Text liegt allerdings noch nicht vor. Im Vergleich zum konsultierten Referentenentwurf sind nur geringfügige Änderungen zu erwarten (siehe Rundschreiben). Auf Grundlage des veröffentlichten Textes wird dann eine Aktualisierung des Merkblattes erfolgen.
Quelle: DIHK