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Europäische Unternehmensförderpreise 2023: Bewerbungen bis 5. Mai 2023

Das RKW Kompetenzzentrum sucht für den deutschen Vorentscheid zu den Europäischen Unternehmensförderpreisen wieder die innovativsten und inspirierendsten Projekte und Initiativen zur Förderung von Gründungen und Unternehmertum. Vom 7. März bis zum 5. Mai 2023 können sich öffentliche Organisationen, öffentlich-private Partnerschaften sowie KMUs in sechs Wettbewerbskategorien bewerben.

Die sechs Wettbewerbskategorien

Es gibt sechs Preiskategorien der Europäischen Unternehmensförderpreise, in denen erfolgreiche lokale, regionale oder nationale Initiativen zur Förderung der Leistungsfähigkeit von Unternehmen ausgezeichnet werden:

Kategorie 1:
Förderung des Unternehmergeistes

Kategorie 2:
Investitionen in Unternehmenskompetenzen

Kategorie 3:
Unterstützung des digitalen Wandels

Kategorie 4:
Verbesserung des Unternehmensumfelds und Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen

Kategorie 5:
Förderung des nachhaltigen Wandels

Kategorie 6:
Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum

Großer Preis der Jury

Die europäische Jury vergibt außerdem den „Großen Preis der Jury“ für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.

Siegerehrung im November in Bilbao (Spanien)

Der Wettbewerb ist zweistufig konzipiert: Die Gewinnerprojekte der nationalen Vorentscheide ziehen ins internationale Finale ein. Der deutsche Vorentscheid wird vom RKW Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt.

Die europäischen Siegerprojekte in jeder Kategorie werden dann auf der SME Assembly der EU-Kommission im November im spanischen Bilbao feierlich verkündet. Die Projekte nehmen eine europaweite Vorbildrolle ein und werden dazu über verschiedene Medien in der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

>>Weitere Informationen gibt es hier

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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