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USA: Unternehmerreise – Automotive & Smart Manufacturing

Die Bundesstaaten Georgia, South Carolina, North Carolina werden durch die NRW-Delegation vom 29. Mai bis 2. Juni 2023 bereist. Die Reise richtet sich an Unternehmen mit Niederlassung in NRW, die in den Bereichen Automotive, Maschinenbau, Komponentenherstellung, Zulieferung und bei der Automatisierung von Fertigungsprozessen aktiv sind. Anmeldeschluss ist der 21. April 2023.

Die Wirtschaft der US-Südstaaten hat sich in den letzten Jahrzehnten stark diversifiziert und technologisiert, sodass die Kernindustrien nebst der traditionellen Südstaaten-Industrien wie Landwirtschaft, Textilien und Chemikalien, heute zahlreiche zukunftsorientierte Sektoren umfassen. Im Südosten gewinnt insbesondere die Automobilindustrie- und der Maschinenbau dank regionaler Förderungen, moderner Forschungseinrichtungen und günstigem Zugang zu internationalen Handelsknotenpunkten stark an Bedeutung. So befinden sich z. B. mehr als 1.000 Automobil-Firmen allein in den sieben Südstaaten.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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