Frankreich: Green Building – Neues Gesetz ab 1. Juli 2023

gtai – In Sachen Begrünung legt das Gesetz Wert darauf, dass bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel soll sich die Bewässerung nur in Notfällen aus Leitungswasser speisen – normalerweise soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.

Die Pflichten gelten für die meisten nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit einer Grundfläche von 500 m² oder mehr, bei Bürogebäuden von 1.000 m² oder mehr.  Im Übrigen werden derartige Pflichten erstmals auch auf Anbauten und Grundsanierungen erweitert. Bei betroffenen Gebäuden muss mindestens 30% der Dachfläche mit Begrünung oder Solaranlagen ausgestattet werden. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen