Frankreich: Green Building – Neues Gesetz ab 1. Juli 2023

gtai – In Sachen Begrünung legt das Gesetz Wert darauf, dass bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel soll sich die Bewässerung nur in Notfällen aus Leitungswasser speisen – normalerweise soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.

Die Pflichten gelten für die meisten nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit einer Grundfläche von 500 m² oder mehr, bei Bürogebäuden von 1.000 m² oder mehr.  Im Übrigen werden derartige Pflichten erstmals auch auf Anbauten und Grundsanierungen erweitert. Bei betroffenen Gebäuden muss mindestens 30% der Dachfläche mit Begrünung oder Solaranlagen ausgestattet werden. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft.

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