Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Start-up-Geschäftsklima erholt sich: Neue Daten des Startup Verbandes

Startup-Verband und Accenture haben im Zuge einer laufenden Studie zum Thema New Work das Startup-Geschäftsklima ermittelt und zeigt, dass die Stimmung besser wird. Im Vergleich zu Juni 2022 ist das Geschäftsklima unter Start-ups von 42,2 um 8,2 Punkte auf 50,4 gestiegen. Vom bisherigen Höchstwert ist das jetzige Geschäftsklima aber noch weit entfernt.

Vor allem der Blick in die Zukunft ist positiver. Während die Hälfte der Befragten (49,3%) aktuell eine gute Geschäftslage sieht, haben zwei Drittel (67,0 %) eine günstige zukünftige Geschäftserwartung – im Juni 2022 waren es noch 54,2 %
Startups sind wesentlich optimistischer als die etablierte Wirtschaft.

Auch deren Stimmung steigt nach einem Tiefpunkt im Oktober 2022 langsam wieder an, aber Startups liegen mit dem Wert von 50,4 deutlich darüber. Die Daten stammen aus dem Deutschen Startup Monitor sowie einer aktuellen Umfrage, in der 205 Gründer*innen befragt wurden.

Mehr Infos

Weitere Themen

Umwelt & Energie

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

weiterlesen
Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen