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VAE / Saudi-Arabien: Markterschließung, Messe und Recht – Veranstaltung

Ein Neuaufschwung der Bau- und Wirtschaftskonjunktur und eine Nachhaltigkeitsstrategie Klimaneutralität gehören zu den ambitionierten Zielen von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Die UN-Klimakonferenz COP28, die in diesem Jahr in Dubai stattfindet, gibt hierzu den nötigen Aufwind.

Es eröffnen sich dadurch zusätzliche Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Hoch- und Tiefbau, Gebäudetechnik, Wasser- und Abwassertechnik, Abfallwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Verkehrsinfrastruktur, Transport und Logistik, Mobilitätstechnologien und Wasserstoff. Importiert werden außerdem Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und -teile sowie Lebensmittel und chemische Erzeugnisse.

Marktexperten geben einen aktuellen Markt- und Rechtsüberblick. Außerdem gehen wir auf das Thema Marktsondierung und die Gewinnung neuer Kunden u. a. durch Messebesuche oder Messeteilnahmen als Aussteller näher ein. Die Veranstaltung findet am 23. März 2023 in der IHK in Bielefeld statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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