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Südostasien

NRW ASEAN Summit 2023

Der NRW-ASEAN Summit soll aufzeigen, welche Vorteile es hat, sich als Unternehmen intensiver mit der ASEAN-Region zu beschäftigen.​ Denn diese Region wird immer wichtiger – sei es als Absatz- oder Beschaffungsmarkt oder als Vertriebs- oder Produktionsstandort.

Schon längst ist die ASEAN-Region kein „Ausweichmarkt“ mehr, sondern ein dynamischer und interessanter WirtschaftsraumIm Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie vielfältige Anknüpfungspunkte und praxisnahe Informationen für Ihr Südostasien-Geschäft. Zudem stehen Vertreterinnen und Vertreter der Auslandshandelskammern aus den ASEAN-Staaten für Einzelgespräche zur Verfügung. Im Ausstellerbereich können Sie darüber hinaus Kontakte knüpfen und weitere Informationen einholen. Diese Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Nord Westfalen in Kooperation mit NRW.Global Business, unterstützt durch IHK NRW – die Industrie- und Handelskammern in NRW und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Termin: 20. April 2023 – 12 bis 18 Uhr
Ort: Veltins-Arena, Gelsenkirchen

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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