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Nachhaltiger und langlebiger als jede Betonbrücke: Hybride Holz-Granit-Verbund-Brücke entwickelt

Bei noch sonnigem Oktoberwetter nutzten immer wieder Studierende der Hochschule Koblenz zum Essen den über sechs Meter langen Stehtisch, der vor Kurzem dauerhaft seinen Platz im Außenbereich der Mensa gefunden hat. Das auffallende Möbelstück, das nun offiziell vorgestellt wurde, hat noch eine weitere Funktion: Es ist der bislang weltweit einzige Prototyp einer hybrid konstruierten Brücke in Holz-Granit-Verbundbauweise und wird weiterhin für das vom Bundesbildungsministeriums (BMBF) über die Dauer von vier Jahren geförderte Projekt Hybridkonstruktionen in Holz-Granit-Verbundbauweise (HGV) genutzt. Für dieses Forschungsprojekt hatte das BMFB eine Zuwendungssumme in Höhe von 416.289 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe stockten die kooperierenden Unternehmen Kusser Granitwerke GmbH, Schaffitzel Holzindustrie GmbH + Co. KG und Ingenieurbüro Miebach mit Geld- und Sachmitteln um insgesamt weitere 100.000 Euro auf. Die Aufstellung des Holz-Granit-Verbundträgers wurde durch Fertigbau Lindenberg OTTO QUAST GmbH & Co. KG und den Freundeskreis der Hochschule unterstützt.
Weiterlesen: https://www.hs-koblenz.de/hochschule/organisation/pressebereich/aktuelles/detail/_n/nachhaltiger-und-langlebiger-als-jede-betonbruecke-hybride-holz-granit-verbund-bruecke-entwickelt

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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