Infrastrukturvorhaben werden beschleunigt

Durch eine seit Ende September gültige Änderung im Raumordnungsgesetz werden Infrastrukturvorhaben zukünftig beschleunigt. Bisher konnten Zulassungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen, nun werden die Fristen für die Erstellung notwendiger Gutachten auf sieben Monate begrenzt. Nach einer Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen, die von Seiten der Raumordnungsbehörde nur noch einen Monat dauern darf, haben weitere Stellen sechs Monate Zeit für Eingaben. Danach kann das Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte eingeleitet werden.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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