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1. NRW-Wirtschaftstag Großbritannien in Bielefeld

Das Referendum zum Austritt aus der Europäischen Union in 2016 war ein Schock für den deutschen Mittelstand. Die Mehrzahl der Unternehmen hat die Herausforderung jedoch angenommen und ist Ihren Geschäftspartnern treu geblieben, denn der britische Markt bleibt ein Markt mit Potenzial vor der Haustür. Auch wenn der bilaterale Handel zwischen Deutschland und Großbritannien geschrumpft ist, beträgt das Gesamthandelsvolumen stattliche 98 Milliarden Euro.

Der 1. NRW-Wirtschaftstag Großbritannien beleuchtet am 17. November 2022 von 9.30 bis 14.00 Uhr in Bielefeld die Perspektiven für das Großbritannien-Geschäft nach dem Brexit. Beiträge aus Politik und von namenhaften Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen stehen im Mittelpunkt des Wirtschaftstages. Lassen Sie sich informieren und inspirieren!

Keynote-Speaker: David McAllister, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Brüssel

Die Teilnahme ist kostenlos.

Programm und Anmeldung: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/international/nrw-wirtschaftstag-grossbritannien/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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