Armenien: Gesetz über bargeldlose Zahlungen in Kraft getreten

gtai – Am 1. Juli 2022 ist das Gesetz  „Über bargeldlose Zahlungen“ in Kraft getreten. So müssen künftig alle Transaktionen und Geschäfte von Privatperson, die einen Betrag von 300.000 Dram (ca. 596,67 Euro) übersteigen, per Banküberweisung getätigt werden.

Des Weitern sollen auch Gehaltszahlungen, Darlehen und Kredite von Banken und anderen Kreditorganisationen sowie die Rückzahlung von Darlehen und Versicherungsleistungen ebenfalls bargeldlos getätigt werden.

Für juristische Personen und Unternehmen ist die Mitteilung der armenischen Zentralbank wichtig.

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