Aus dem Ausbildungsberuf Recycling-Werker/Recycling-Werkerin für Menschen mit Behinderung nach einer Rechtsvorschrift der IHK Ostwestfalen von 1996 ist nun „Fachpraktiker/in für Recycling“ geworden. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Ostwestfalen hat Ende April die neue Rechtsvorschrift und damit die Modernisierung des Berufsbildes einstimmig verabschiedet. Innerhalb von fünf Monaten haben Fachleute regionaler Bildungswerke und Berufskollegs diese neue Rechtsvorschrift ausgearbeitet, die mit der Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift Ostwestfälische Wirtschaft zum August 2022 in Kraft treten wird.
Beschäftigung bei Recyclingfirmen- und höfen
Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Recycling finden ihre Beschäftigung hauptsächlich bei Recyclingfirmen und -höfen sowie in Betrieben, die Sonderabfälle entsorgen. Kernaufgabe ist es, Werkstoffe vorzusortieren, auf Funktion zu prüfen, zu zerlegen, zu bewerten und zu reinigen. Dabei müssen sie wissen, welche Eigenschaften Schadstoffe bzw. Wertstoffe haben und wie man Umweltbelastungen und Sicherheitsrisiken vermeidet. Zur Grundausbildung gehört die Werkstoffbearbeitung wie Trenntechniken, Bohren, Sägen, Biegen, Schweißen und Löten. Dafür wissen sie, wie man verschiedene Maschinen, Anlagen und Geräte benutzt und wartet.
Modernisierung des Berufsbildes
Die neue Rechtsvorschrift der IHK Ostwestfalen bietet den zukünftigen Auszubildenden eine Ausbildung mit aktuellen Ausbildungsinhalten und einer neuen, klaren Prüfungsstruktur sowie eine Regelung, die die aktuellen Vorgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berücksichtigt. Den Fachleuten war es bei der Überarbeitung wichtig, dass die Ausbildungsdauer über zwei Jahre beibehalten wird und die Prüfung auch weiterhin in eine Zwischen- und Abschlussprüfung aufgeteilt ist. Damit soll auch weiterhin die bisherige Zielgruppe angesprochen werden und ein niederschwelliger Zugang sowie eine praxisbetonte Prüfung möglich sein.
Inhaltlich bleiben das Erkennen von Wertstoffen und die Zerlege- und Prozesstechniken das Kernthema der Ausbildung. Der Umgang mit elektronischen und elektrischen Komponenten sowie mit verbrennungsmotorbetriebenen Geräten und Maschinen wurden u. a. explizit mit in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen. Insgesamt sind die inhaltlichen Definitionen zu den einzelnen Berufsbildpositionen flexibilisiert worden, um die verschiedenen Schwerpunkte der Ausbildungsbetriebe nicht einzuschränken und technischen Veränderungen Raum zu geben.
Die der neuen Rechtsvorschrift zugrunde gelegte Rahmenregelung des BIBB für Fachpraktikervorschriften definiert dazu insbesondere die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern und Ausbilderinnen, die grundlegende Ausbildungsstruktur mit betrieblichen Praxisphasen sowie die Definition eindeutiger Prüfungsbereiche. Im Vergleich zu vorher ist die Bestehensregelung eindeutig definiert und legt u. a. fest, dass der praktische Teil mit 60% gewichtet wird.
Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann auch eine weitere Ausbildung in weiterführenden Berufen, z. B. der Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, in Betracht gezogen werden, wobei eine zeitliche Verkürzung aufgrund der Vorkenntnisse möglich ist.