CE-Kennzeichnung: IHK-Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung – Was kommt auf Unternehmen zu?

Aktuell überarbeitet die EU-Kommission die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie soll von der „EU-Verordnung über Maschinenprodukte“ abgelöst werden.

Die IHK Karlsruhe hat als Federführer Technologie, zusammen mit den IHKn Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg, für die baden-württembergischen IHKn einen digitalen Leitfaden für Unternehmen erstellt. Dieser zeigt, welche Änderungen zu erwarten sind und welche Zusammenhänge zu anderen neuen EU-Regularien, etwa zu Künstlicher Intelligenz oder Cybersicherheit, zukünftig für Hersteller, Importeure (Einführer), (Online-)Händler, Bevollmächtigte und Inverkehrbringer von Maschinen wichtig sein können.

Sie finden den Leitfaden auf der digitalen Info-Plattform zur Produktentwicklung der baden-württembergischen IHKn, www.produktentwicklung.ihk.de unter dem Link https://www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/ce-kennzeichnung/leitfaden-eu-maschinenverordnung-5549614.

Auf der Plattform gibt es darüber hinaus weitere Infos, Leitfäden und Tools zum Thema CE-Kennzeichnung.
Quelle: DIHK

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