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Norwegen: Lieferkettengesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

gtai – Die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden größeren Unternehmen sind solche, die in Norwegen ansässig sind und Waren und Dienstleistungen in oder außerhalb Norwegens anbieten. Das Gesetz gilt auch für größere ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Norwegen anbieten und die gemäß nationalem Recht in Norwegen steuerpflichtig sind.

Größere Unternehmen sind Unternehmen, die unter § 1-5 des Rechnungslegungsgesetzes fallen oder die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: Umsatzerlöse: 70 Mio. NOK, Bilanzsumme: 35 Mio. NOK, durchschnittliche Beschäftigtenanzahl im Geschäftsjahr: 50 Vollzeitäquivalente. Muttergesellschaften gelten als größere Unternehmen, wenn die Bedingungen für die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaften als Ganzes erfüllt sind.

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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