Neue EU-Regeln für digitale Dienste: Warum Deutschland eine starke Plattformaufsicht braucht

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“, DSA), wird es erstmals in der Europäischen Union (EU) gemeinsame Regeln für Plattformen wie Instagram, Twitter, Amazon und auch kleinere Onlinedienste geben. Zwar hat der DSA einige Schwächen. Trotzdem ist er ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem „transparenten und sicheren Online-Umfeld“ für Menschen in Europa, wie es in dem Dokument selbst heißt. So verpflichtet er beispielsweise Plattformen dazu, Nutzerbeschwerden zu erleichtern und transparenter mit Onlinewerbung umzugehen. Forschende sollen Zugriff auf Plattformdaten erhalten, um etwa die Inhaltemoderation und -löschung besser verstehen zu können. Doch so sinnvoll diese Neuerungen sind: Selbst die besten Regeln nützen wenig, wenn niemand sie durchsetzt. Die drängendste Frage lautet deshalb: Wer kümmert sich um die Durchsetzung des DSA?
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Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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