Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Förderung für Start-ups auf 45 Messen im kommenden Jahr

Junge, innovative Unternehmen werden im kommenden Jahr auf 45 Messen in Deutschland unterstützt. Schwerpunkt sind Branchenmessen mit hoher Internationalität. Als Verband der deutschen Messewirtschaft koordiniert der AUMA das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums, mit dem Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen ihre Innovationen ausstellen können.

Gefördert wird die Beteiligung an Messen mit hoher Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite. Die Messen decken fast das gesamte Branchenspektrum ab, von Automatisierung über Energiewirtschaft, Elektrotechnik und Elektronik, Medizintechnik, Möbel und Spielwaren, Land- und Forstwirtschaft, Bautechnik bis zu Maschinenbau, IT und Telekommunikation. 

Die Förderung umfasst unter anderem eine 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Eine Übersicht über die Förderbedingungen sowie Antragsformulare erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Informationen zu den ausgewählten Messen erhalten Sie hier.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen