REACH: Neuerungen für Alleinvertreter

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist darauf hin, dass es durch die Anpassung des Annex VI zu neuen Informationsanforderungen für sogenannte Alleinvertreter (“only representatives“) im Rahmen von REACH kommt. Im Hinblick auf REACH-IT hält die ECHA dazu neue Hilfestellungen für Unternehmen bereit. 

Die Informationsanforderungen beziehen sich auf den Hersteller (“non-EU manufacturer“) und sind laut ECHA bis zum 14. Oktober 2022 (Aufforderung ab dem 26. April 2022) zu erfüllen.

Die Mitteilung der ECHA mit Genauerem zu den Anforderungen sowie einem neuen Leitfaden der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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