Green Deal: Ratseinigung zum europäischen CO2-Grenzausgleich

Am 15. März 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene auf einen gemeinsamen Standpunkt zum laufenden Legislativvorhaben eines europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus geeinigt. Wichtige Streitfragen bleiben jedoch ungeklärt.

Die Mitgliedstaaten folgen in weiten Teilen dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2021. Somit sollen Importe im Wert von unter 150 Euro ausgenommen werden. Zudem soll die Kommission bei der Verwaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus eine gewichtigere Rolle erhalten. Sie soll unter anderem für den Verkauf der CBAM-Zertifikate zuständig sein.

Zu den wichtigsten Streitfragen – Fortführung der freien Zuteilung im Europäischen Emissionshandel und Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft – wurde noch keine Einigung erzielt, da diese zum Teil im Rahmen der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems geklärt werden könnten. Offen bleibt auch die Verwendung der generierten Einnahmen.

Die Verhandlungen zum CBAM sollen erst beginnen, wenn ausreichend Fortschritte hinsichtlich noch offener Fragen erreicht wurden, wie es die französische Ratspräsidentschaft und der deutsche Finanzminister Christian Lindner gefordert haben.

Der im Europaparlament federführende Umweltausschuss stimmt voraussichtlich am 11. Mai 2022 über die Parlamentsposition ab, gefolgt von der Abstimmung im Plenum im Juni 2022. Danach könnten dann die Trilogverhandlungen der Ko-Gesetzgeber über die finale Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus beginnen.

Die Beratungen der Mitgliedstaaten zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems befinden sich noch im Anfangsstadium. Im Europäischen Parlament wird angestrebt, die Position Mitte Mai im Ausschuss zu verabschieden.

Quelle: DIHK

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