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Sichere und leistungsstarke Robotik für menschennahe Aufgaben

Beim Rasenmähen haben wir uns schon an ihre Unterstützung gewöhnt – bei anderen menschennahen Aufgaben etwa in Haushalt oder Pflege gibt es bislang kaum Ansätze für Roboter. Das Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU vereint mit Hilfe neuartiger schaltbarer Steifigkeiten in den Robotern die benötigte Kraft mit der nötigen Sicherheit.

Sich abends gemütlich auf die Couch setzen und den Kindern vorlesen, während der Roboter die Küche aufräumt? Als Pflegekraft wieder Zeit fürs Menschliche und Emotionale haben, weil ein Roboter die schweren und monotonen Arbeiten übernimmt? Bislang sind solche Szenarien Zukunftsmusik. Schließlich werden Roboter vor allem in der Industrie eingesetzt: In Form starrer Roboterkonzepte, die auf Kraft und Präzision getrimmt sind und sehr aufwändige Sicherheitskonzepte brauchen, um Menschen nicht zu gefährden.
Weiterlesen: https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2022/maerz-2022/sichere-und-leistungsstarke-robotik-fuer-menschennahe-aufgaben.html

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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