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Sondierungskonsultation zur Beschränkung von Mikroplastik

Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zu möglichen Schritten zur Reduzierung von Mikroplastikemissionen in die Umwelt durch. Bei dieser Sondierung geht es um Maßnahmen etwa zur Kennzeichnung oder anderweitiger Regulierung von Produkten wie Textilien, Reifen und Kunststoffgranulaten. Unternehmen konnten sich bis zum 28. Dezember 2021 beteiligen.

Die Europäische Kommission erwägt nach eigener Darstellung folgende Maßnahmen (Punkte aus der Sondierung zu einer Folgenabschätzung zitiert):

Reifenabrieb

  • Ökodesign-Anforderungen einschließlich neuer Materialien und Entwicklung einer Norm für Reifenabrieb
  • Untersuchung des Potenzials runderneuerter Reifen
  • Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtyp, Wartung des Fahrzeugs, Straßenbeschaffenheit und Fahrerverhalten, einschließlich des Einflusses autonomer Fahrsysteme auf die Emissionen von Mikroplastik
  • Erhöhung der Abscheidung von Mikroplastik auch durch grüne Infrastruktur

Freisetzung von Kunststoffgranulat

  • Weiterentwicklung bestehender freiwilliger Ansätze, die von der Industrie im Rahmen des Programms „Operation Clean Sweep“ verfolgt werden
  • Einführung obligatorischer Mitarbeiterschulungen und der Kennzeichnung von Kunststoffgranulate enthaltenden Behältern und Containern als umweltschädlich
  • Einführung eines Regelungsrahmens für Haftungs- und Entschädigungspflichten zur Sanierung von durch Kunststoffgranulat verursachte Umweltschäden
  • Einführung eines Regelungsrahmens, der die Ausrichtung der gesamten Lieferkette an bewährten Verfahren vorschreibt, um die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu vermeiden, einschließlich unabhängiger Audits und Zertifizierungen durch Dritte

Synthetische Textilien

  • Ökodesign-Anforderungen, einschließlich der Verwendung neuer Materialien, wie biologisch abbaubarer Garne
  • Verbesserung der Herstellungsverfahren, einschließlich der Möglichkeit, Kleidungsstücke vorzuwaschen, bevor diese in Verkehr gebracht werden
  • Festlegung von Vorschriften, mit denen Herstellern die Verantwortung übertragen wird, einzugreifen, bevor Produkte zu Abfall werden, z. B. durch Rücknahmesysteme
  • Erleichterung der Verarbeitung recycelter Materialien in Produkten oder der Wiederaufbereitung
  • Verwendung von Filtern oder anderen technischen Lösungen in Waschmaschinen, Waschtrocknern und Trocknern
  • Anwendung von Technologien zur Vermeidung der Vermengung von Mikroplastik mit Klärschlamm in Abwasserbehandlungsanlagen
  • Festlegung von Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit und/oder Mindestinformationspflichten sowie Kennzeichnung von Produkten entsprechend ihrer Emissionsmenge an Mikroplastik
  • Entwicklung freiwilliger Ansätze durch die Industrie.

Die Konsultation finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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