Am 6. Dezember 2021 hat das britische Department of Environment u. a. (Defra) bekannt gegeben, eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Vervollständigung von Stoffregistrierungen unter UK-REACH für betroffene Unternehmen prüfen zu wollen.
UK REACH wurde nach dem Brexit in Großbritannien als Stoffrecht etabliert.
Die Mitteilung des Defra finden Sie hier.
Quelle: DIHK