EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung vorgelegt. Diese Initiative geht auf den Green Deal der EU zurück. Unternehmen müssten sich damit u.a. auf zusätzliche Regulierung der Ausfuhr von Abfällen in bestimmte Länder einstellen.

Mit dem Vorschlag will die Kommission die Abfallverbringung innerhalb der EU zum Zwecke des Recyclings erleichtern und den Export bestimmter Abfälle sowie illegale Abfallausfuhren aus der EU in Drittstaaten verhindern. Dazu sieht die Vorlage eine Reihe verschiedener Maßnahmen vor, u.a. würde der Export von Abfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder laut Mitteilung der Kommission wäre von einer dortigen offiziellen Anfrage an die EU abhängig, nichtgiftigen Abfall importieren zu wollen und nachweislich verwerten zu können. Hierzu will die Kommission demnach eine Liste autorisierter Länder schaffen. Unternehmen müssten sich laut Mitteilung unabhängigen Audits unterziehen, wenn sie Abfälle in Drittstaaten exportieren wollen.

Im nächsten Schritt setzen sich nun EU-Parlament und Rat mit dem Vorschlag auseinander.

Weitere Informationen der Kommission finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 zur Klassifizierung von Kunststoffabfällen im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung am 12. November 2021 angenommen (waste shipment correspodents` guidelines). Das Dokument finden Sie auf der Website der Kommission hier (eine deutsche Übersetzung soll folgen).

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen