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Rahmenbedingungen für Besondere Ausgleichsregelung verbessert

Laut einem bekannt gewordenen Entwurf aus der Kommission gibt es einige Bewegung beim Kapitel zur Verringerung von Strompreisumlagen und damit bei der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in Deutschland. Der Entwurf wird gerade zwischen den Generaldirektionen abgestimmt und stellt damit einen Zwischenstand dar. Weitere Änderungen sind wahrscheinlich.

Folgendes sieht der Entwurf vor:

  • Künftig soll es zwei verschiedene Gruppen geben, für die eine unterschiedliche hohe Entlastung vorgesehen ist.
  • Die erste Gruppe hat ein erhebliches Risiko (significant risk) im Hinblick auf Carbon Leakage. Dies gilt für alle Sektoren, deren Handelsintensität multipliziert mit der Stromintensität mindestens 2 Prozent ergibt. Zugleich muss die Handels- und Stromintensität jeweils bei mindestens 5 Prozent liegen. Bei diesen Unternehmen können Strompreisumlagen wie aktuell auf 15 Prozent begrenzt werden. Der bisherige Vorschlag der Kommission sah 25 Prozent vor. Das Super Cap wird auf 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt. Bisher hatte die Kommission 1,5 Prozent vorgesehen.
  • Die zweite Gruppe hat lediglich Carbon Leakage-Risiko (Produkt aus Strom- und Handelsintensität von mindestens 0,6 Prozent, Handelsintensität mindestens 4 Prozent und Stromintensität mindestens 5 Prozent). Bei diesen Unternehmen können Strompreisumlagen auf 25 Prozent begrenzt werden, wie die Kommission im Sommer für alle beihilfeberechtigten Unternehmen vorgeschlagen hatte. Das Super Cap wird auf 1 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt. Bisher hatte die Kommission für alle beihilfeberechtigten Unternehmen 1,5 Prozent vorgesehen.
  • Die zweite Gruppe kann die Entlastungshöhe der ersten Gruppe erreichen, wenn ein Unternehmen 50 Prozent seines Stroms aus CO2-freien Quellen bezieht. Davon müssen 10 Prozent aus PPAs stammen oder 5 Prozent auf dem Betriebsgelände oder in der Nähe erzeugt werden.
  • Zudem ist eine Übergangsphase von 2024 bis 2028 für die Unternehmen vorgesehen, die einem Sektor angehören, der dann zukünftig nicht mehr auf der CEEAG-Liste steht.

Schließlich sieht der Entwurf vor, dass Branchen einen Antrag stellen können, um noch auf die Liste aufgenommen zu werden.

Quelle: DIHK

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