Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets ist zum 1. Juli 2021 unter anderem die derzeit vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfallen. Gleichzeitig treten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft.
Dies hat zur Folge, dass anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich elektronische Zollanmeldungen erforderlich werden. Die Fachanwendung ATLAS-IMPOST wird voraus-sichtlich am 15. Januar 2022 in Betrieb genommen.