Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern, die in erheblichem Maße von der Corona-Krise betroffen sind können z.B. Anträge auf Ausbildungsprämie, Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit oder auch Zuschüsse zur Prüfungsvorbereitungslehrgängen stellen.

Für die Ausbildungsprämie (plus) bei gleichbleibenden Ausbildungszahlen der letzten drei Jahr kann eine Prämie von 4000 € je Ausbildungsvertrag beantragt werden.

Sollten Sie über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ausbilden, kann eine Prämie von 6000 € beantragt werden.

Spätestens drei Monate nach Beendigung der Probezeit ist der Antrag zu stellen.

Formulare zur Beantragung bei der Agentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie

Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit

Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist. Zusätzlich wird auch die Ausbildervergütung (bis zu 50% der Bruttobezüge) bezuschusst.
Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2021 zu stellen.

Formulare zur Beantragung bei der Agentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/zuschuss-ausbildungsverguetung

Förderung von Prüfungsvorbereitungen

Ein besonders von der Pandemie betroffener Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden kann einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihm dadurch entstehen, dass er seinen Auszubildenden Prüfungsvorbereitungslehrgänge zur Verfügung stellt. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten, maximal 500 EUR.

Der Prüfungsvorbereitungslehrgang muss in der Zeit zwischen dem 18. März 2021und dem 31. Dezember 2021 begonnen werden und abgeschlossen sein. Er kann ganz oder teilweise auch in digitaler Form erfolgen.“ Eine Beantragung kann also für alle Prüfungsvorbereitungen rückwirkend seit dem 18.03.21 erfolgen.

Formulare zur Beantragung bei der Knappschaft Bahn-See finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/Antrag/node.html

 

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