Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz verabschiedet

Das neue Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Menschen aufs Rad umsteigen. Vor allem soll das Radwegenetz stark ausgebaut und sicherer werden. Als Grundvoraussetzung dafür schreibt das Gesetz einige Eckpunkte der Rad- und Fußverkehrsförderung fest:

 
Insgesamt sollen Rad- und Fußverkehr auf eine Stufe gestellt werden mit dem motorisierten Individualverkehr. Das zeigt sich neben der nahezu verdoppelten Fördersumme von nun 102 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 zum Beispiel daran, dass im neuen Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vorgesehen sind – und gleichberechtigte Ampelschaltungen.
 
Dank E-Unterstützung hat sich der erreichbare Radius für Pendler stark ausgedehnt – Strecken auch über 10 Kilometer sind kein Problem mehr. Die erfreuliche technische Entwicklung wird gehemmt durch das zerstückelte und teils in schlechtem Zustand befindliche Radwegenetz. Deshalb soll der Ausbau eines Radvorrangnetzes forciert werden. Für mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen wird ein verbindlicher Bedarfsplan vorgeschrieben, den das Verkehrsministerium unter Einbindung von Straßen.NRW als Baulastträger und weiteren Akteuren erstellt. Beim Landesbetrieb Straßenbau NRW wurden für die Radwegeplanung extra zehn neue Stellen geschaffen, damit die neuen Radwegeplanungen auch tatsächlich erarbeitet und umgesetzt werden können..
 
Besonders das Rad soll besser mit den anderen Verkehrsmitteln vernetzt werden. Erstens durch die Förderung von Rad- und Mobilstationen z. B. an Bus- und Bahnknotenpunkten und zweitens auf dem Wege der Digitalisierung.  
 
Das Ziel, dass niemand mehr im Straßenverkehr verunglückt, wird als „Vision Zero“ im Gesetz festgeschrieben. Das bezieht sich insbesondere auf die Förderung der Landesverkehrswacht und die Ausrüstung der landeseigenen Fahrzeug über 3,5 Tonnen und der Busse mit Abbiegeassistenten. Außerdem wird jetzt erstmalig das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes NRW im Gesetz verankert.
 
Weil diese Aufgabe nur gemeinschaftlich gelöst werden kann, wird auch die Beratung der Kommunen gestärkt. Die „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreis in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ werden gefördert.
 

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen