Zoll veröffentlicht Infos zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Hinblick auf Energie- und Stromsteuer

Nachdem die Kommission geregelt hat, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht, hat der Zoll nun entsprechende Hinweise veröffentlicht. Der Zoll weist allerdings darauf hin, dass das Formular 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) im bisherigen Umfang vorzulegen ist.

Umfassende Informationen zu diesem Thema bietet das Merkblatt 1139a des Zolls, das hier heruntergeladen werden kann: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/Staatliche-Beihilfen-Energie-Stromsteuer/staatliche-beihilfen-energie-stromsteuer_node.html
Quelle: DIHK

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