Wirtschaftsministerium plant Pflichtabgabe von Windparks

In seinem Aktionsplan vom vergangenen Herbst hat das BMWi dieses Vorhaben angekündigt: Eine Pflichtabgabe von Windparks an Kommunen, um die Akzeptanz für den weiteren Ausbau zu erhöhen. Demnach sollen Kommunen eine Zahlung von mindestens 0,2 Cent je im Vorjahr erzeugter kWh erhalten. Diese Pflicht soll allerdings nur neue Windparks betreffen.

Anlagen unter 750 kW sind davon ausgenommen, Pilotanlagen hingegen nicht. Der Betrag soll auch für abgeregelte Strommengen bezahlt werden. Die Kommunen sollen dadurch motiviert werden, mehr Flächen für den Windausbau zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Bürgern vor Ort einen „Bürgerstromtarif“ anzubieten. Davon verspricht sich das Ministerium eine hohe Akzeptanz. Notwendig sind 80 vergünstigte Stromlieferverträge mit Bewohnern der Standortkommune, dann reduziert sich die Zahlung an die Kommune auf 0,1 Cent/kWh. Der Tarif darf maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs nicht überschreiten.

Mit diesem Vorschlag wird der gescheiterte Vorstoß, ein Grundsteuer-Hebesatzrecht für Windenergieanlagen einzuführen, ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Regelung in der nächsten EEG-Novelle wiederfindet.

Quelle: DIHK

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