Die Bundesregierung hat im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 gesetzlich festgelegt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 mindestens 65 Prozent betragen soll. Mit der EEG-Novelle 2021 legt sie den Zielkorridor fest: Die Leistung der Windkraftanlagen an Land soll von derzeit rund 54 GW auf 71 GW ausgebaut werden. Folglich muss der Netto-Zubau bis 2030 17 GW betragen. Im Hinblick auf die Verschärfung des europäischen Klimaschutzziels durch den Green Deal wird sogar über eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien debattiert.
Im gleichen Zeitraum endet die Stromerzeugung aus Kernkraft (2022). Zudem werden im Zuge des Kohleausstiegs in den kommenden Jahren viele Kraftwerke stillgelegt. Da wirtschaftliche Tätigkeit ohne Stromeinsatz nicht vorstellbar ist, liegt der weitere Ausbau der Windkraft an Land im originären Interesse der deutschen Wirtschaft. Schließlich muss der wegfallende Strom aus fossilen und nuklearen Kapazitäten zukünftig zu einem beachtlichen Teil durch neue Windräder erzeugt werden.
Eine der größten Herausforderungen für die Energiewende in Deutschland und damit für die Stromversorgung der Wirtschaft ist aktuell das schleppende Tempo, mit dem technisch immer leistungsfähigere Windanlagen errichtet werden. Rückmeldungen von Unternehmen aus der Praxis zeigen, dass besonders hohe Modernisierungshürden ausgerechnet dort bestehen, wo der Ausbau an Leistung am schnellsten vorankommen müsste: Beim Austausch von in die Jahre gekommenen Windkraftanlagen durch neuere Windräder, dem sogenannten Repowering. Derzeit hängen zahlreiche Repowering-Projekte in jahrelangen (teils jahrzehntelangen) Genehmigungsschleifen fest. Zahlreiche Projekte scheitern am Ende.
Mit der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in deutsches Recht sollen Repowering-Projekte leichter und zügiger genehmigt werden können. Dafür soll vor allem eine neue Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sorgen, wie die Einführung einer Stichtagsregelung für Behörden für die Einreichung von Unterlagen. Der DIHK unterstützt Anpassungen der rechtlichen Anforderungen, die helfen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Dazu werden aber über das Immissionsschutzrecht hinausgehende Änderungen des Rechtsrahmens erforderlich sein. Aber auch im Immissionsschutzrecht bleiben viele Hürden bestehen, so dass aus Sicht des DIHK weitere Schritte notwendig sind. Der DIHK hat Lösungsvorschläge in einem Papier vorgelegt, welches online abgerufen werden kann. Die Publikation enthält zudem Interviews mit Unternehmen, die ihre Probleme beim Repowering schildern. Weitere Hinweise und Beispiele nimmt der DIHK gerne entgegen.
Schließlich liegt eine Beschleunigung des Repowerings deshalb im Interesse der deutschen Wirtschaft, weil dadurch die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien sinken und die EEG-Förderung geringer ausfällt oder sogar ganz wegfallen kann. Bleibt alles so wie es ist, wird nicht nur die Erreichung der Klimaschutzziele schwierig, sondern der Weg dahin auch teurer als notwendig.
Quelle: DIHK