Wieder 40 % EEG-Umlage für Eigenerzeugung aus KWK-Anlagen

Der Bundestag hat am 28.06. im Artikelgesetz zum EDL-G auch die EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom aus KWK-Anlagen wieder einheitlich auf 40 Prozent festgelegt. Bisher galt dies nicht mehr für Anlagen zwischen 1 und 10 MW. Die Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2019 gelten.

Zweitens wurde § 118 EnWG wieder dahingehend geändert, dass Anlagen in denen per „Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist“ wieder langfristig von der Zahlung der Netzentgelte befreit sind.

Den Text der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Recht & Steuern

Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung

Tä­to­wie­run­gen gel­ten längst als Aus­druck in­di­vi­du­el­ler Le­bens­ge­stal­tung – auch im Be­rufs­le­ben sind sie weit­ge­hend ak­zep­tiert. Aber: Wer sich frei­wil­lig tä­to­wie­ren lässt, muss das Ri­si­ko mög­li­cher Fol­gen selbst tra­gen – auch fi­nan­zi­ell.

weiterlesen
Innovation & Technologie

Künstliche Intelligenz für kleine und mittlere Unternehmen

Die Universität Bielefeld hat die Förderzusage für das Projekt „LLM4KMU“ erhalten, das im Programm NEXT.IN.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Einsatz von Open Source Large Language Models (LLM) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu optimieren.

weiterlesen