Der Bundestag hat am 28.06. im Artikelgesetz zum EDL-G auch die EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom aus KWK-Anlagen wieder einheitlich auf 40 Prozent festgelegt. Bisher galt dies nicht mehr für Anlagen zwischen 1 und 10 MW. Die Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2019 gelten.
Zweitens wurde § 118 EnWG wieder dahingehend geändert, dass Anlagen in denen per „Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist“ wieder langfristig von der Zahlung der Netzentgelte befreit sind.
Den Text der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie finden Sie hier.
Quelle: DIHK