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Webinar „Präventionspläne und Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich“ am 27.06.2023

Sie verkaufen Produkte nach Frankreich oder überlegen in den französischen Markt zu expandieren? Dann sind Sie sicherlich bereits auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit ihren verschiedenen Bereichen gestoßen.

Im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung ist in Frankreich neben der Melde- und Kennzeichnungsplicht die Pflicht zur Erstellung eines Präventionsplans in den einzelnen EPR-Bereichen neu hinzugekommen. Das Thema ist drängend, Abgabe-Termine für die unterschiedlichen Bereiche stehen in den kommenden drei Monaten an.

In dem kostenfreien Webinar am

Dienstag, 27.06.2023, 10:00 – 11:00 Uhr

geben wir Antwort auf die Fragen:

  • Welche EPR-Bereiche gibt es, welche Produkte sind betroffen und wer ist in der Verantwortung?
  • Wer muss einen Präventionsplan erstellen?
  • Was ist ein Präventionsplan und wie ist dieser anzufertigen?
  • Welche Deadlines und Sanktionen sind zu beachten?

Referenten/-innen des Webinars:

– Jennifer Baumann, Stellvertretende Leitung Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)

– Grischka Nissen, Referent Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Jetzt anmelden

 

Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen

als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.

Quelle: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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