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Sprechblase mit dem Wort Webinar.

Webinar: Das neue Energieeffizienzgesetz – Fokus Rechenzentren

Der DIHK lädt gemeinsam mit dem Bitcom zum Webinar am 15. Dezember 2023 ein von 10:00 bis 11:00 Uhr. Es  geht um das Energieeffizienzgesetz mit dem speziellen Fokus auf die Anforderungen für den Betrieb von Rechenzentren und Informationstechnik.

Seit 18. November 2023 gilt das neue Energieeffizienzgesetz. Es normiert nicht nur erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele für die Bundesrepublik Deutschland. Es bringt darüber hinaus eine Reihe neuer und konkreter Vorgaben für Unternehmen und die öffentliche Hand mit sich. Zudem stellt das Gesetz zahlreiche konkrete Anforderungen an die Betreiber bzw. den Betrieb von Rechenzentren sowie Informationstechnik. Im Webinar stellen Kilian Wagner vom Bitkom e. V. und Erik Pfeifer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer die wesentlichen Inhalte vor und gehen insbesondere auf die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes für den Betrieb von Rechenzentren und Informationstechnik ein.

Hier erhalten Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung:

Quelle: DIHK

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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