Die Veröffentlichung der Entwürfe für den Zeitraum 2022 – 2027 dient der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu den Plänen gehören auch Maßnahmenprogramme, mit denen bis 2027 ein guter Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Betroffene Bürger, Unternehmen, Kammern oder Verbände können bis in den Juni 2021 Stellung nehmen. Bis 2022 müssen die Pläne beschlossen und veröffentlicht werden.
In den Maßnahmenprogrammen werden bspw. Vorschläge für die Senkung von Stoffeinträgen in oder die Verbesserung der Struktur und Durchgängigkeit von Gewässern skizziert. Dazu können etwa zusätzliche Reinigungsstufen für Klärwerke, Gewässerrandstreifen, Renaturierungsmaßnahmen und Einschränkungen der Gewässerbenutzungen durch Schifffahrt oder Tourismus gehören. Zu den Planentwürfen haben die Länder eigene Internetseiten eingerichtet. Eine Linkliste finden Sie hier.
Die Bundesregierung hält laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag (Drucksache 19/26097) an den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fest, sieht jedoch große Herausforderungen: „In den Jahren 2010 bis 2021, also in den ersten beiden Bewirtschaftungszeiträumen, sind nach einer Abschätzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) fast 27 Mrd. Euro für die Umsetzung der WRRL in Deutschland angefallen. Bis zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele in allen Wasserkörpern sind in den nächsten Jahren schätzungsweise Kosten von zusätzlich ca. 35 Mrd. Euro erforderlich. Die Ambition, die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu erreichen, wird aufrechterhalten und nicht, z. B. durch die Festlegung zahlreicher weniger strenger Ziele, aufgeweicht.“
Quelle: DIHK