Die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 nimmt Akteure im E-Commerce stärker in die Pflicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in einem Hinweispapier der ZSVR.
Quelle: DIHK, Berlin