Die EU-Kommission hat den Voluntary SME-Standard (VSME) nun als Empfehlung C(2025)4984 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus.
Marktdurchsetzung des VSME fördern
Die Empfehlung richtet sich sowohl an KMU, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, wie auch an Unternehmen, Finanzinstitute etc. und die Mitgliedstaaten. Unternehmen, Finanzinstitute etc. sollen ihre Informationsersuchen gegenüber KMU soweit wie möglich auf die VSME-Informationen beschränken. Die Mitgliedstaaten sollen KMU sensibilisieren und die Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU fördern sowie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Marktdurchsetzung des VSME zu fördern.
Standard in Annex 1 liegt als Empfehlung vor
Der eigentliche Standard ist in Annex 1, C(2025)4984, enthalten. Er scheint dem VSME in der Fassung von EFRAG, Stand Ende 2024, zu entsprechen und liegt als Empfehlung nun auch in deutscher Sprache vor (vgl. auch diesen Überblick )
Leitlinien in Annex 2 sollen Angabepflichten erleichtern
In Annex 2 finden sich die Leitlinien, die die Anwendung der Angabepflichten erleichtern sollen, mit Erläuterungen, Rechenbeispielen/Formeln, Links zu Datenbanken etc., ebenfalls in deutscher Sprache.
Schulungsmaterialien
Ergänzend stellt EFRAG auf seiner Homepage Schulungsmaterialien (u. a. Videos etc.) zur Verfügung (vgl. https://www.efrag.org/en/smes-and-sustainability-reporting). Auch der DNK arbeitet bereits den VSME in seine neue Online-Plattform ein. Dieser wird ab September zur Verfügung stehen.
Links zu den Dokumenten:
Empfehlung: http://ec.europa.eu/finance/docs/law/250730-recommendation-vsme_de.pdf
Anlage 1: http://ec.europa.eu/finance/docs/law/250730-recommendation-vsme-annex-1_de.pdf
Anlage 2: https://ec.europa.eu/finance/docs/law/250730-recommendation-vsme-annex-2_de.pdf
Omnibus-Verfahren zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zum sog. Omnibus-Verfahren zur Vereinfachung u.a. auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen, dass ein VSME künftig als Obergrenze für die Informationen in der Wertschöpfungskette in der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie selbst verankert werden soll. Ergänzend soll ein VSME dann auch als delegierte Verordnung durch die Kommission erlassen werden. Sie merkt an, dass ein VSME als delegierte Verordnung – je nach Ergebnis des sog. Omnibus-Verfahrens – durchaus von dem nun in der Empfehlung enthaltenden VSME abweichen kann.
(Quelle: DIHK)
				
															
