Auf dem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlenstoffdioxid zu erkennen.

Verlautbarung zu CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025

Die EU Kommission hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin Bestand haben und Anwendung finden.
CBAM-Meldepflichtige sind verpflichtet, für jede Wareneinfuhr ab dem 01.08.2024, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.

Nationale Umsetzungsbehörden haben bei der Prüfung der Berichte einen Ermessensspielraum.

Berichtet ein CBAM-Meldepflichtiger in seinem Emissionsbericht Standardwerte statt der tatsächlichen Emissionen, wird die DEHSt als Nationale Umsetzungsbehörde unter folgenden Umständen von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen:

  • Der Anmelder hat entweder nachgewiesen, alles ihm Mögliche getan zu haben, um die tatsächlichen Emissionen zu melden oder nachvollziehbar begründet, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die tatsächlichen Emissionen zu melden und weitere Schritte zur Ermittlung der tatsächlichen Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätten.
  • Es gibt keine weiteren Unstimmigkeiten im abgegebenen Bericht.

In Bezug auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Aufwands wird die DEHSt insb. die Relevanz der zugrundeliegenden CO2-Emissionen der CBAM-Importe berücksichtigen.

Ungeachtet der Ermessensspielräume der DEHSt kann die Kommission nach Art. 35 Absatz 4 CBAM VO die DEHSt auffordern, gegenüber CBAM-Anmeldern zusätzliche Informationen nachzufordern, die einen unvollständigen oder fehlerhaften CBAM-Bericht ergänzen oder berichtigen.

Quelle: Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Weitere Themen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.
Innovation & Technologie

Veranstaltungshinweis: Fit werden fürs Fremdkapital am 20. Januar 2026

Das eigene Unternehmen soll digitaler, nachhaltiger, innovativer werden — allerdings ist für die Transformation Fremdkapital erforderlich. Doch diese zentrale Hürde kann genommen werden: „Ist Ihr Vorhaben bankable?“, fragt die NRW.Bank und bietet mit der Veranstaltung „MittelstandsINVEST — Die Finanzierung“ gemeinsam mit der IHK Ostwestfalen Hilfestellung an, wie dieses Hindernis überwindet werden kann. Am Dienstag, 20. Januar 2026, von 14 bis 16 Uhr, in der IHK, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den notwendigen Input, um ihre Bank zu überzeugen.

weiterlesen
Innovation & Technologie

Digitaler Produktzwilling macht Scheinwerfer im Projekt NALYSES kreislauffähig

Wie kann Nachhaltigkeit systematisch in die frühe Produktentwicklung integriert werden? Diese Frage stand im Zentrum des Forschungsprojekts NALYSES, das Ende November 2025 mit einem Abschlusstreffen im IoT Xperience Center des Fraunhofer IEM endete. Die Ergebnisse überzeugen: Beim entwickelten Scheinwerfer spart Projektpartner Hella bereits 52 % CO2-Äquivalent über den gesamten Lebenszyklus ein.

weiterlesen