Die im Omnibus 1-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen sind vom EU-Parlament verabschiedet worden und werden im Rat der EU gutgeheißen. Damit steht einem baldigen Beschluss im Trilogverfahren nichts im Wege.
Das Europäische Parlament hat letzte Woche den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des CBAM ohne substanzielle Änderungen angenommen. Von Seiten des Rats der EU soll ebenfalls keine weitgehenden Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen werden. Im Zentrum steht die neue Meldeschwelle von 50 Tonnen jährlich für die Einfuhr von CBAM-Waren, mit der große Mehrheit der Unternehmen von der Melde- und Zahlpflicht ausgenommen werden.
Quelle: DIHK