Update: CO2-Preisrechner der IHK-Organisation

Bereits am 1. Januar 2021 startet in Deutschland die CO2-Bepreisung von Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl in Form eines nationalen Emissionshandels. Pro Tonne CO2, die bei Nutzung dieser Brennstoffe entstehen, müssen die Lieferanten zunächst 25 Euro zahlen. Bis 2025 steigt der Preis für die CO2-Zertifikate nach einem festgelegten Preispfad auf 55 Euro. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den privaten und gewerblichen Verbrauchern weitergereicht.

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen private und gewerbliche Verbraucher in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 ct pro Liter im Jahr 2021 auf 14,7 ct pro Liter im Jahr 2025 steigt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 ct pro kWh bis auf 1,1 ct pro kWh im Jahr 2025. Mit dem Update des CO2-Preisrechners der IHK-Organisation lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 schnell und einfach nachvollziehen.

Die Einführung einer CO2-Bepreisung wurde 2019 im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz für Energieeinsparungen und die Nutzung Erneuerbarer Energien zu geben. Kurz vor Start des nationalen Emissionshandels zum Jahreswechsel hat die Bundesregierung am 2. Dezember ein erstes Verordnungspaket zur technischen Umsetzung der CO2-Bepreisung verabschiedet. Geregelt werden darin die organisatorischen Aspekte des Kaufs und Verkaufs von Zertifikaten und die Faktoren zur Berechnung der CO2-Emissionen der einzelnen Brennstoffe. Für große Industrieanlagen besonders relevant sind zudem die Regelungen, mit denen eine doppelte Belastung von Brennstoffemissionen, die bereits über den Europäischen Emissionshandel erfasst sind, vermieden werden.

Nach wie vor ungeklärt sind die Regelungen für die Entlastung von Unternehmen, die aufgrund der CO2-Bepreisung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Gerade in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage kann die nationale CO2-Bepreisung zur Verlagerung von Aufträgen und Produktionsanlagen führen. Betroffen sind von diesem Carbon-Leakage-Risiko vor allem mittelständische Industriebetriebe und im Fernverkehr tätige Logistiker.

HIER gelangen Sie zum CO2-Preisrechner.

Quelle: DIHK

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