Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) ist in der Ausgabe vom 29. April im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers erschienen und am 30. April in Kraft getreten.
Mit der Veröffentlichung wird die bisherige UVPVwV aus dem Jahr 1995 neu gefasst und an die zahlreichen Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung angepasst. In ihr werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt. Als besonders schwierig gelten beispielsweise die Untersuchung kumulativer Auswirkungen eines Projekts zusammen mit anderen Projekten (die sogenannte Kumulationsprüfung) und wann von einem Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen (was zu einer UVP-Pflicht führt). Auch der Umfang der in einer UVP zu untersuchenden und zu berichtenden Umweltauswirkungen ist Bestandteil der UVPVwV.
Der offizielle Text der Verwaltungsvorschrift kann Online unter der Fundstelle BAnz AT 29.04.2025 B8 eingesehen und als PDF hier heruntergeladen werden.
Quelle: DIHK