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Umweltschutz im Koalitionsvertrag

Im Immissionsschutz und in der Chemikaliensicherheit setzt die Ampel-Koalition auf die zentralen Vorhaben der EU-Kommission für den Green Deal: Luftqualitätsrichtlinie und Chemikalienstrategie. National werden für den Gewässerschutz die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen und ein weiteres Hochwasserschutzgesetz angekündigt. Außerdem wird die Überarbeitung von Lärmvorschriften geplant.

Immissionsschutz

Die Ampel will die Kommission bei der geplanten Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen, um schrittweise neueste Standards zu erreichen. Die jüngst von der WHO empfohlenen Grenzwerte werden in Deutschland derzeit selbst im ländlichen Raum nicht eingehalten. Damit hängt auch die Überarbeitung der Abgasvorschriften für Neuwagen zusammen: Hier will sich die Ampel für eine ambitionierte und umsetzbare Schadstoffnorm EURO 7 einsetzen. Die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie und Schadstoffnormen spielten bei der Einführung der Umweltzonen 2008 und dem Diesel-Abgasskandal 2018 eine wichtige Rolle.

Keine Aussage trifft die Koalition hinsichtlich der für viele Unternehmen wichtige Vorhaben der Industrieemissionsrichtlinie. Auch die zwischen Bund und Länder diskutierte Anpassung der 1. BImSchV wird nicht aufgeführt.

National soll die TA Lärm modernisiert werden. Diskussionen in Bund und Ländern zur Einführung einer Experimentierklausel für die Baulandmobilisierung fanden in der GroKo keinen Abschluss. Nun soll die Verwaltungsvorschrift entsprechend geänderten Lebensverhältnissen in den Innenstädten (genannt werden Clubs und Livemusikspielstätten) angepasst und Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufgelöst werden. Wie schon im Vertrag der GroKo soll die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung geprüft werden.

Gewässerschutz

Die Ampel-Koalition will eine von Bund und Ländern getragene Nationale Wasserstrategie zügig umsetzen. Eine gleichnamige Strategie hatte das BMU ohne Zustimmung der Bundesregierung im Juni 2021 veröffentlicht. Offen ist deshalb, ob darin aufgeführte Maßnahmen bundesweit Zustimmung finden. Beispiele darin sind: Aufnahme eines Wasserfußabdrucks in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Anpassung ordnungsrechtlicher Anforderungen an die Nutzung von Wasserkraft, Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen. Mit den Ländern soll zudem eine Leitlinie zur Wasserentnahme entwickelt werden, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang einräumen soll.

Das wichtigste Gesetzgebungsvorhaben wird voraussichtlich die in der letzten Legislatur zurückgestellte Novelle des Abwasserabgabengesetzes und einer Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe sein. Damit soll die vierte Reinigungsstufe für viele Kläranlagen eingeführt und finanziert werden.

Klimaanpassung/Hochwasserschutz

Aus der Flutkatastrophe 2021 will die Koalition Lehren ziehen. Dafür sollen eine Klimaanpassungsstrategie mit Sofortprogramm und ein Klimaanpassungsgesetz geschaffen werden. Für den Hochwasserschutz ist offenbar eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes geplant: Dabei sollen bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken sowie deren Karten (§ 73 und 74 WHG) eingeführt werden. Der Ausnahmekatalog für das Bauen in Überschwemmungsgebieten (§ 78 und § 78a WHG) soll dagegen (nur) überprüft werden. Die kontrovers diskutierte Pflichtversicherung gegen Elementarschadensereignisse wird im Vertrag nicht erwähnt. Dafür sind eine KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie Entsiegelungsprojekte für die Versickerung von Regenwasser geplant.

Chemikaliensicherheit

Die Koalition will sich in die Chemikalienstrategie konstruktiv einbringen und Risiken des Einsatzes gesundheitsgefährdender Stoffe reduzieren. Genannt werden Einschränkungen von per- und polyfluorierten Chemikalien, das Essential-Use-Concept (hier bei der Verwendung wassergefährdender Stoffe in Erzeugnissen mit inakzeptablen Risiken) und die Erweiterung der Risikobewertung unter der REACH-Verordnung. National soll ein Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen erarbeitet werden.

Naturschutz und Biodiversität

Die Koalition will das europäische Naturschutzrecht eins-zu-eins umsetzen. Nationale Verschärfungen soll es damit nicht geben. Im Bereich des Artenschutzes soll insbesondere mit Blick auf den Ausbau Erneuerbarer Energien Rechtssicherheit geschaffen werden, u.a. durch die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben.

Zur Stärkung der Biodiversität sollen die Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie in der nationalen Strategie umgesetzt werden und damit 30 Prozent Schutzgebiete erreicht werden.

Quelle: DIHK

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