Der mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmte FAQ klärt erste Frage zu den neuen Bestimmungen der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung. Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gase beantwortet. Gleichzeitig hat die EU Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate.
Den FAQ des Umweltbundesamtes finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 regelt Anforderungen an die Zertifizierung in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten.
Durchführungsverordnung – EU – 2024/2215 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195regelt die Form der Berichte, die Hersteller, Einführer, Ausführer und bestimmte Verwender fluorierter Treibhausgase gemäß Artikel 19 der F-Gase-Verordnung übermitteln müssen.
Durchführungsverordnung – EU – 2024/2195 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 regelt das Format der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
Durchführungsverordnung – EU – 2024/2174 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quelle: DIHK