Überarbeitung der EU-Verordnung zur Verbringung bestimmter Abfälle

Am 21. Oktober 2021 hat die EU-Kommission eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG)1418/2007 zur Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Betroffene Unternehmen sollten die länderspezifischen Vorgaben der damit überarbeiteten Anhänge der Verordnung beachten.

Die Änderungsverordnung tritt somit am 10. November 2021 (20 Tage nach der Verkündung) in Kraft.

Weitere Informationen zur Verordnung (EU)1418/2007 finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums hier.

Die Änderungsverordnung der EU-Kommission finden Sie im Amtsblatt der EU (in englischer Sprache) hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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